AGB
Hotel am Wehrhahn
40211 Düsseldorf Oststr.18
Inhaber: Frau Ronit Caspi Gerichtsstand: Düsseldorf USt-IdNr. DE191211267/St.Nr 133/5046/0637
- Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Hotel Am Wehrhahn; Oststr. 18; 40211 Düsseldorf (in diesen AGB „Hotel“, „Anbieter“ oder „wir“ genannt) und dem Kunden (in diesen AGB „Kunde“ oder „Sie“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Buchung gültigen Fassung. Abweichenden Bedingungen und Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen.
- Vertragsabschluss, -partner -haftung / Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer Vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis anmessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
- Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Für das Hotel gelten folgende Stornierungsfristen und – kosten:
Eine kostenfreie Stornierung ist nach Ihrer schriftl. Rückbestätigung nicht mehr möglich. Für jedes bereitgestellte Zimmer, das nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen wird, werden 100% des Zimmerpreises (pro Zimmer/Nacht) in Rechnung gestellt.–
– Nichtanreise / vorzeitige Abreise: 100% der gebuchten Leistungen
–
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
– ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Hunde im Hotel sind grundsätzlich erlaubt. Es bedarf einer vorherigen Absprache unbedingt der Schriftform. In den Restaurants sind Haustiere nicht erlaubt. Es können Kosten erhoben werden.
VII. Gutscheine
- Der Vertrag kommt mit der Bezahlung des Gutscheins oder der Gutscheine zustande.
- Der Versand von Gutscheinen kann entweder per E-Mail oder über den Postweg erfolgen. Das Hotel übernimmt keine Haftung für eine verspätete Zustellung auf dem Postweg. Das Hotel übernimmt keine Haftung für eine aus technischen Gründen nicht erfolgte Zustellung per E-Mail.
- Es handelt sich bei Gutscheinen grundsätzlich um Wertgutscheine, welche auf alle Leistungen und Produkte im Hotel am Wehrhahn einlösbar sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn auf Kundenwunsch eine Leistungsbeschreibung auf dem Gutschein und/oder der Wertbetrag nicht mit abgedruckt ist. Jedem Gutschein ist ein gültiger EUR-Wert zugeordnet, welcher zusammen mit der Gutscheinnummer auf der entsprechenden Gutscheinrechnung abgedruckt wird. Die Identifizierung von Gutscheinen erfolgt mittels einmaliger Gutscheinnummer. Gültig ist der EUR-Wert, der auf der zur Gutscheinnummer gehörigen Gutscheinrechnung steht.
- Gutscheine gewähren keinen Anspruch auf eine Verfügbarkeit von speziellen Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es ist eine Reservierung erforderlich.
- Gutscheine sind nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar oder verrechenbar. Jeder Gutschein muss zur Einlösung einzeln vorgelegt werden. Die Auszahlung von Gutscheinwerten ist ausgeschlossen. Eine Rückgabe von Gutscheinen ist – unbeschadet Ihrer gesetzlichen Ansprüche und Rechte – nicht möglich.
- Beim Kauf von Gutscheinen wird eine Gutscheinrechnung ausgestellt, die mit 0% MwSt ausgewiesen
ist. Eine Rechnungslegung über die in Anspruch genommenen Leistungen mit Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen. (UstG).
- Zur Einlösung eines Gutscheins ist nur derjenige berechtigt, der den Gutschein im Besitz hat und vorlegt. Es besteht bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen kein Anspruch auf Ersatz. Gutscheine sind nur gültig, wenn Sie durch den Käufer vollständig bezahlt worden sind. Wird die Zahlung eines Gutscheines zurückgezogen oder ungültig, verliert dieser automatisch seine Gültigkeit.
- Die Vervielfältigung von Gutscheinen ist verboten. Der Käufer ist für die Geheimhaltung von Gutscheinvorlagen selbst verantwortlich. Das Hotel haftet nicht für den Missbrauch von Gutscheinvorlagen. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden. Jeder Gutscheinen ist mit einer einmaligen Gutscheinnummer versehen, welche zum Einlösen des Gutscheins benötigt wird. Gutscheine sind erst dann gültig, wenn der fällige Betrag vollständig bezahlt wurde.
- Der Gutscheinkauf kann innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung widerrufen werden. Erforderlich ist, dass die schriftliche Rücktritts- (Widerrufs)erklärung innerhalb von 14 Tagen dem Hotel zugeht. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird. Dieses Rückgaberecht gilt nur für Kunden, die als Verbraucher zu qualifizieren sind. Eingereichte Gutscheine werden nicht ausgezahlt.
- Abweichungen bei Abbildungen der zum Verkauf stehenden Ware sind möglich. Irrtümer und Änderungen der Artikel vorbehalten.
VIII. Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis
zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 1.800 im Hotel-
oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine
weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
- Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes
nachgesandt. Nach drei Monaten werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem örtlichen
Fundbüro übergeben. Die Ausführungen hinsichtlich der Haftung gelten entsprechend.
- Das Hotel haftet nicht für Leistungen der von ihm vermittelten Hotels. 6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels Hotel am Wehrhahn Oststr. 18 ; 40211 Düsseldorf )
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2018